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Latein

Das Kursangebot für Latein wendet sich an Studierende, deren Prüfungsordnung einen der genannten Abschlüsse in Latein erfordert; zugleich steht das Angebot allen Studierenden der TU offen. Latein kann in der Allgemeinsprache und in verschiedenen sprachlichen Kompetenzen auf den Niveaustufen A1 bis B2 gelernt werden. Dabei steht die Vermittlung von Methoden zur De- und Rekodierung von einfachen, z. T. adaptierten Texten bis hin zu Originaltexten ebenso im Vordergrund wie die Vermittlung von Fähigkeiten, um die Texte in ihren jeweiligen historisch-kulturellen Kontext einzuordnen.

    • A1 - A2 Elementare Sprachverwendung

      Alte Sprachen - Anfänger bis A2

      Erweiterte Grundkenntnisse

      Kursbeschreibung

      Qualifikationsziele
      Die Studierenden besitzen sichere Kenntnisse ausgewählter Bereiche der Basisgrammatik und können diese bei der Texterschließung aktiv anwenden und reflektieren. Sie beherrschen die Methoden der De- und Rekodierung von adaptierten Originaltexten und einfachen Originaltexten (Prosa) mit entsprechenden Hilfen bei einem Tempo von mindestens einem Wort pro Minute. Die Studierenden sind in der Lage, diese Texte in ihren historisch-kulturellen Kontext einzuordnen, und verfügen über ausgewählte Kenntnisse zu einzelnen Epochen, Gattungen und Autoren der Literaturgeschichte.

      Inhalte
      Inhalte des Sprachlernseminars in einer Fremdsprache nach Wahl der bzw. des Studierenden sind die Erarbeitung eines Grundwortschatzes von ca. 400 Wörtern, die Vermittlung und Einübung ausgewählter Bereiche der Basisgrammatik, die Vermittlung und Einübung grundlegender Fähigkeiten der De- und Rekodierung adaptierter Originaltexte und einfacher Originaltexte (mit kommentierenden Angaben) sowie die Vermittlung von Basiskenntnissen der antiken Kultur- und Rezeptionsgeschichte. Es sind die Sprachen Klassisches Griechisch und Latein wählbar.

      Lehr- und Lernformen
      4 SWS Sprachlernseminar sowie Selbststudium. Die Lehrveranstaltungen sind im angegebenen Umfang aus dem Angebotskatalog der Anfänger- bis A2-Kurse der Sprachausbildung TU Dresden zu wählen; dieser wird zu Semesterbeginn in der jeweils üblichen Weise bekannt gegeben.

      Voraussetzungen für die Teilnahme
      Es werden keine Kenntnisse vorausgesetzt.

      Verwendbarkeit
      Allgemeine Sprachanforderung Niveau A2 unter der Berücksichtigung der jeweiligen Studienordnung und Voraussetzung für B1.

      Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
      Sprachprüfung (90 Minuten). Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Prüfungsleistung bestanden ist.

    • B1.1 - B2.2 Selbstständige Sprachverwendung

      Alte Sprachen B1

      Gute Kenntnisse

      Kursbeschreibung

      Qualifikationsziele
      Die Studierenden besitzen sichere Kenntnisse der Basisgrammatik und können diese bei der Texterschließung aktiv anwenden und reflektieren. Sie beherrschen die Methoden der De- und Rekodierung von Originaltexten mittleren Schwierigkeitsgrades bei einem Tempo von mindestens einem Wort / Minute und können dabei Systemgrammatik und Wörterbuch als Hilfsmittel einsetzen. Die Studierenden sind in der Lage, diese Texte in ihren historisch-kulturellen Kontext einzuordnen, und verfügen über ausgewählte Kenntnisse zu einzelnen Epochen, Gattungen, Autoren der Literaturgeschichte.

      Inhalte
      Inhalte des Sprachlernseminars in einer Fremdsprache nach Wahl der bzw. des Studierenden sind die Erarbeitung eines Grundwortschatzes von ca. 800 Wörtern, Vermittlung und Einübung der Basisgrammatik, Weiterentwicklung grundlegender Fähigkeiten der De- und Rekodierung Originaltexte (Prosa, einfacher bis mittlerer Schwierigkeitsgrad mit erläuternden Hinweisen), Vermittlung von Kenntnissen zu ausgewählten Themen der antiken Kultur- und Rezeptionsgeschichte.
      Es sind die Sprachen Latein und Klassisches Griechisch wählbar.

      Lehr- und Lernformen
      4 SWS Sprachkurse sowie Selbststudium.
      Die Lehrveranstaltungen sind im angegebenen Umfang aus dem Angebotskatalog der B1-Kurse der Sprachausbildung TU Dresden zu wählen; dieser wird zu Semesterbeginn in der jeweils üblichen Weise bekannt gegeben.

      Voraussetzungen für die Teilnahme
      Es werden Sprachkenntnisse der gewählten Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt, wie sie im Sprachlernseminar Alte Sprachen Anfänger bis A2 erworben werden können.

      Verwendbarkeit
      Sprachanforderung Niveau B1 unter der Berücksichtigung der jeweiligen Studienordnung; Voraussetzung für B2

      Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
      Sprachprüfung dauert 90 Minuten. Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Prüfungsleistung(en) bestanden ist / sind.

      Leistungspunkte und Noten
      Benoteter Sprachnachweis bei bestandener Sprachprüfung. Bei Anrechnung als Sprachlernseminar werden 5 Leistungspunkte erworben, sofern die Fachstudienordnungen nichts anderes vorgeben. Die Modulnote entspricht der Note der Prüfungsleistung.

      Häufigkeit des Sprachlernseminars
      Das Sprachlernseminar wird jedes Semester angeboten.

      Arbeitsaufwand
      Der Arbeitsaufwand beträgt insgesamt 150 Stunden. Davon entfallen 60 Stunden auf die Präsenz und 90 Stunden auf das Selbststudium inklusive der Prüfungsvorbereitung und des Erbringens der Prüfungsleistung.

    • Alte Sprachen B2

      Fortgeschrittene Kenntnisse

      Kursbeschreibung

      Qualifikationsziele
      Die Studierenden besitzen sichere Kenntnisse der Grammatik und können diese bei der Texterschließung aktiv anwenden und reflektieren. Sie beherrschen die Methoden der De- und Rekodierung von Originaltexten mittleren bis höheren Schwierigkeitsgrades bei einem Tempo von mindestens zwei Wörtern / Minute und können dabei Systemgrammatik und Wörterbuch als Hilfsmittel einsetzen. Die Studierenden sind in der Lage, diese Texte in ihren historisch-kulturellen Kontext einzuordnen, und verfügen über Kenntnisse zu einzelnen Epochen, Gattungen, Autoren der Literaturgeschichte.

      Inhalte
      Inhalte des Sprachlernseminars in einer Fremdsprache nach Wahl der bzw. des Studierenden sind die Erarbeitung eines Grundwortschatzes von ca. 1200 Wörtern, Anwendung der Grammatik, De- und Rekodierung von Originaltexten (Prosa, mittlerer bis höherer Schwierigkeitsgrad, ggf. mit erläuternden Hinweisen, Vermittlung von Kenntnissen zu ausgewählten Themen der Kultur- und Rezeptionsgeschichte.
      Es sind die Sprachen Latein und Klassisches Griechisch wählbar.

      Lehr- und Lernformen
      4 SWS Sprachkurse sowie Selbststudium.
      Die Lehrveranstaltungen sind im angegebenen Umfang aus dem Angebotskatalog der B2-Kurse der Sprachausbildung TU Dresden zu wählen; dieser wird zu Semesterbeginn in der jeweils üblichen Weise bekannt gegeben.

      Voraussetzungen für die Teilnahme
      Es werden Sprachkenntnisse der gewählten Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt, wie sie im Sprachlernseminar Alte Sprachen B1 erworben werden können.

      Verwendbarkeit
      Sprachanforderung Niveau B2 unter der Berücksichtigung der jeweiligen Studienordnung

      Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
      Sprachprüfung dauert 90 Minuten. Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Prüfungsleistung(en) bestanden ist / sind.

      Leistungspunkte und Noten
      Benoteter Sprachnachweis bei bestandener Sprachprüfung. Bei Anrechnung als Sprachlernseminar werden 5 Leistungspunkte erworben, sofern die Fachstudienordnungen nichts anderes vorgeben. Die Modulnote entspricht der Note der Prüfungsleistung.

      Häufigkeit des Sprachlernseminars
      Das Sprachlernseminar wird jedes Semester angeboten.

      Arbeitsaufwand
      Der Arbeitsaufwand beträgt insgesamt 150 Stunden. Davon entfallen 60 Stunden auf die Präsenz und 90 Stunden auf das Selbststudium inklusive der Prüfungsvorbereitung und des Erbringens der Prüfungsleistung.

Weitere Informationen

Organisation der Lateinkurse

Die Onlinekurse werden als reine Onlinekurse ohne weitere Unterstützung als Selbstlernkurs angeboten, E-Mail-Unterstützung wird angeboten.

Hier finden Sie die eine Probelektion (Wenn Sie Popupblocker nutzen, muss der Server „call.tu-dresden.de“ zugelassen sein).

Das Lehrmaterial für die Präsenzkurse wird zu Semesterbeginn im Ordnerbereich auf OPAL kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis des LaSuB zur Anmeldung Ergänzungsprüfungen Altgriechisch / Latein:
Seit 1. August 2023 ist der Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung bis spätestens 12 Wochen vor Beginn der Prüfung und ein Antrag auf Nachteilsausgleich in der Ergänzungsprüfung zugleich mit dem Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung an die Schulaufsichtsbehörde zu richten (Nummer 2 Buchstaben b und c Anlage 4 zu § 66 SOGYA).

Für Anerkennungen von Latein-Qualifikationen unterhalb des „Latinum“ nach KMK-Bedingungen ist das Sächsische Staatsministerium für Kultus zuständig. Wenden Sie sich mit entsprechenden Nachweis an:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Referat 45/Frau Krämer
Carolaplatz 1, 01097 Dresden
Tel: 035156469514
Email: heidi.kraemer@smk.sachsen.de

 

Lehrmaterialien

Alle Lateinkurse (Präsenzkurse) nutzen ein eigenes kursinternes Unterrichtsmaterial in Buchform, das im OPAL-Kurs im Ordnerbereich als Download hochgeladen ist.
Die Onlinekurse beinhalten unabhängig von den Präsenzkursen ein anderes, onlinekursinternes Lehrmaterial. Alle Materialien sind kostenfrei.
Die Onlinekurse können bis Ende März (WiSe) bzw. Ende September (SoSe) ohne jegliche zeitliche Einschränkung genutzt werden. Alle Informationen und das Passwort werden an Ihre studentische E-Mail-Adresse geschickt, die Sie bei der Einschreibung verwenden müssen.
Sowohl für die Präsenz- als auch für die Onlinekurse ist die Anschaffung eines lateinisch-deutschen Wörterbuchs ab B1 erforderlich. Die genehmigten Wörterbücher sind im Material der B1-Kurse aufgeführt. Sie müssen nicht zur ersten Sitzung vorliegen, die KursleiterInnen werden zu Kursbeginn über die Wörterbücher informieren.

 

Abschlüsse

Bitte informieren Sie sich in Ihren Studien- und Prüfungsordnungen bzw. bei Ihren Studienfachberatern (gn*) zu den Lateinanforderungen. Lateinkenntnisse können je nach Fach unterschiedlich definiert werden.

Der folgende Abschnitt stellt eine allgemeine Information dar, die nicht auf jeden Studiengang zutrifft.

Kenntnisse in Latein
=gefordert in den betreffenden Bachelor- und Staatsexamensstudiengängen

Um den Abschluss Lateinkenntnisse zu erhalten, sind in der Regel zwei Semesterkurse erforderlich. Die bestandene Klausur nach Latein B1.1 (2. Lateinsemester) entspricht den in einigen Bachelorstudiengängen geforderten Kenntnissen in Latein.

Hinweis: In einzelnen Bachelorstudiengängen, z.B. im Kernbereich evangelische Theologie werden die Lateinkenntnisse schon nach Besuch eines Latein A1-Kurses (4 SWS) mit Bestehen einer 90minütigen Klausur erreicht. Bitte lesen Sie Ihre Studien- und Prüfungsordnung genau!

Ausnahme: Lehramtsstudenten (gn*) Mittelschule/Realschule/Oberschule legen die Kenntnisprüfung bei dem Landesamt für Schule und Bildung ab.

  • Die von der LAPO I für Studierende von Lehramtsstudiengängen geforderte Prüfung „Kenntnisse in Latein“ (Kela) unterliegt rechtlich dem SMK und wird vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) durchgeführt.
  • Die Prüfung ist mündlich (Dauer: 20 Minuten, Vorbereitungszeit 20 Minuten).
  • In der Vorbereitungszeit ist ein Text (z.Z. Cäsar) von etwa 40 Wörtern Länge mit Hilfe eines zugelassenen Wörterbuchs sprachlich zu erschließen.
  • In der Prüfung übersetzen Sie diesen Text, außerdem werden Fragen zu grammatikalischen Phänomenen (Morphologie, Lexik, Syntax), zum Grundwortschatz, zum Hintergrundwissen sowie zum geschichtlichen Umfeld gestellt.
  • Bewertet wird die Prüfung mit „bestanden“ / „nicht bestanden“.

Latinumsprüfung
=gefordert als Voraussetzung eines Master- bzw. Staatsexamensstudiums in den betreffenden Fächern.

Die Latinumsprüfung wird in der Regel mit dem Besuch von 3 aufeinander aufbauenden Lateinkursen vorbereitet.

  • Die von der LAPO I geforderte Ergänzungsprüfung Latein („Latinum“) unterliegt rechtlich dem SMK und wird vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) durchgeführt.
  • Die Prüfung hat einen schriftlichen Teil und einen mündlichen.
  • Im schriftlichen Prüfungsteil (Dauer: 180 Minuten) ist ein lateinischer Text von etwa 180 Wörtern Länge zu übersetzen. Bewertet wird wie im Abitur mit einer Punkteskala (15 – 0 Punkte).
    Für die Zulassung zum mündlichen Prüfungsteil ist analog zum Abitur mindestens 01 Punkt im schriftlichen Prüfungsteil erforderlich.
  • Vor dem mündlichen Prüfungsteil (Dauer: 20 Minuten, Vorbereitungszeit mit zugelassenem Wörterbuch 30 Minuten) erhalten Sie einen lateinischen Text im Umfang von etwa 50 Wörtern. Auf dem Aufgabenblatt finden Sie nur den Text.
  • Der mündliche Prüfungsteil ist zweiteilig.
    • Im ersten Teil (10 Min.) wird als Nachweis des Textverständnisses eine Textparaphrase erwartet. Ein Paraphrase ist anspruchsvoller als eine Übersetzung, da deutlich werden muss, dass der Text hinsichtlich seiner Syntax, Semantik und Lexik vollständig verstanden ist. Außerdem werden Fragen gestellt, die unmittelbar mit dem Text zusammenhängen (Morphologie, Grammatik, Lexik, Syntax, Wortbildung, literarisch-historischer Hintergrund).
    • Zu diesen Bereichen werden auch im zweiten Teil Fragen gestellt, diesmal aber unabhängig vom Text.
  • Auch der mündliche Prüfungsteil wird nach der 15-Punkte-Skala bewertet. Das Ergebnis ist der ungewichtete Durchschnitt aus beiden Prüfungsteilen (mündlich / schriftlich). Zum Bestehen müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden.
  • Beachten Sie unter Latein B2 – Sprachausbildung TU Dresden | TUDIAS „Lehrmaterial“ die für das Latinum vorausgesetzten Basistexte hinsichtlich des historisch-kulturellen Hintergrunds.
  • Auch der mündliche Prüfungsteil wird nach der 15-Punkte-Skala bewertet. Das Ergebnis ist der ungewichtete Durchschnitt aus beiden Prüfungsteilen (mündlich / schriftlich). Zum Bestehen müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden.

Dringende Empfehlung: Verzögern bzw. unterbrechen Sie Ihre Lateinausbildung auf keinen Fall! Bei drei Lateinkursen ist nach eventuell nicht bestandenen Abschlussklausuren eine einmalige Kurswiederholung einzuplanen. Sollte zusätzlich der erste Versuch zum Ablegen der Latinumsprüfung fehlschlagen, verzögert sich der Erwerb des Latinums erheblich.

 

Prüfungsanmeldung KELA und Latinum

Studierende, die die Kenntnisprüfung in Latein ablegen müssen (Lehramt), reichen beim Landesamt für Schule und Bildung-Standort Dresden rechtzeitig bis Anmeldeschluss dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben und mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung ein: Anmeldeformular_Kenntnisse_La_Gr_LaSuB

Studierende, die die Latinumsprüfung ablegen müssen, reichen beim Landesamt für Schule und Bildung-Standort Dresden rechtzeitig bis Anmeldeschluss dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben und mit aktueller Immatrikulationsbescheinigung ein: Anmeldeformular_Ergänzungsprüfung_LAT_GRAE_LaSuB

Die Dokumente zur Anmeldung sind per E-Mail unter poststelle-d@lasub.smk.sachsen.de an das Landesamt für Schule und Bildung – Standort Dresden zu senden.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis des LaSuB zur Anmeldung Ergänzungsprüfungen Altgriechisch / Latein:
Seit 1. August 2023 ist der Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung bis spätestens 12 Wochen vor Beginn der Prüfung und ein Antrag auf Nachteilsausgleich in der Ergänzungsprüfung zugleich mit dem Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung an die Schulaufsichtsbehörde zu richten (Nummer 2 Buchstaben b und c Anlage 4 zu § 66 SOGYA).

 

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2026

 

FAQ zu den universitären Lateinprüfungen und staatlichen Prüfungen

Universitäre Lateinprüfungen

  • Wann finden die universitären Prüfungen statt?
    Zentral für alle Kurse am letzten Freitag der Vorlesungszeit, in der Regel am Nachmittag.
  • Gibt es Nachtermine?
    Nein, es gibt am Sprachenzentrum keine Nachtermine. Der nächste Prüfungstermin liegt am Ende der Vorlesungszeit des folgenden Semesters.
  • Muss ich mich für die Klausur irgendwo anmelden?
    Ja: https://tu-dresden.de/gsw/slk/lsk/sprachen-fuer-alle-studiengaenge/pruefungen-und-anerkennung-1/pruefungsanmeldung?set_language=de
    Ohne Anmeldung bekommen Sie keinen Sprachnachweis und können sich den Kurs nicht im Ergänzungsbereich anrechnen lassen.
    Bei Sprachmodulen im Kernbereich können Sie sich auch nur für dieses Modul anmelden, aber wir raten Ihnen dringend, sich außerdem bei SELMA im Bereich Sprachenzentrum anzumelden.
  • Muss ich die Klausur bestanden haben, um den Kurs für das nächste Niveau besuchen zu können?
    Nein, da wir davon ausgehen, dass Sie die entsprechenden Lücken selbständig in der vorlesungsfreien Zeit nacharbeiten. Denn ansonsten ist die Teilnahme am Kurs des nächsthöheren Niveaus wenig effektiv für Sie.
  • Gibt es mündliche Prüfungen?
    Nur dann, wenn die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs dies ausdrücklich fordert. Es ist uns keine Modulbeschreibung mehr bekannt, die dies fordert.

Latinum / Kenntnisse in Latein

  • Muss ich die Kurse bis B1 bzw. B2 nachweisen können, um am Latinum / Kenntnisse in Latein teilnehmen zu können?
    Die Ergänzungsprüfung Latein („Latinum“) und die Prüfung „Kenntnisse in Latein“ liegen in der Verantwortung des SMK und werden vom „Landesamt für Schule und Bildung“ (LaSuB) durchgeführt. Sie haben also organisatorisch nichts mit der Universität zu tun.