
Tudias Paperwork Service
Meist unbeliebt, für einen Studienaufenthalt in Deutschland aber dennoch notwendig: Behördengänge, Anträge und Unterlagen, die Sie in Vorbereitung sowie während Ihres Studiums benötigen.
Der TUDIAS Paperwork Service unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Dokumente fristgerecht und inhaltlich korrekt einzureichen.
- Termin und Begleitung zum Bürgerbüro
- Termin und Begleitung zur Ausländerbehörde
- bei Bedarf Unterstützung bei der Kontoeröffnung
- Unterstützung bei der Antragstellung
Was beinhaltet der Tudias Paperwork Service?
Für die Aufnahme eines Auslandsstudiums in Deutschland gibt es für internationale Studienbewerber einiges zu beachten. Neben einem gültigen Visum sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung benötigen Sie für Ihren Studienaufenthalt im Ausland beispielsweise einen Nachweis über die Finanzierung sowie eine Hochschulzugangsberechtigung. Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Einreichung der erforderlichen Unterlagen und begleiten Sie darüber hinaus auch bei den wichtigsten Behördengängen.
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Termin und Begleitung zum Bürgerbüro
Das Bürgerbüro (auch Einwohnermeldeamt) ist u.a. für die An- und Ummeldung des Wohnsitzes sowie für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen zuständig.
Innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft in Deutschland müssen ausländische Studierende ihren Wohnsitz in Deutschland beim zuständigen Bürgerbüro mitteilen. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Reisepass (gegebenenfalls mit Visum), das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Wohngeberbestätigung des Vermieters.
Im Rahmen des TUDIAS Paperwork Service vereinbaren wir für Sie einen Termin und begleiten Sie auf Wunsch zu dem für Ihren Stadtteil zuständigen Bürgeramt der Stadt Dresden.
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Termin und Begleitung zur Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist vorwiegend für die Durchführung des Ausländerrechts in Deutschland zuständig. Dazu gehören beispielsweise das Ausstellen von Aufenthaltsgenehmigungen, Ausweisungen bzw. Abschiebungen sowie das Erstellen von Reisepässen für Ausländer.
Ausländische Studierende aus EU-Staaten benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Studienbewerber aus Nicht-EU-Staaten müssen sich hingegen unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland für die ausländerrechtliche Anmeldung und die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung an die zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes wenden.
Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland, die im Zuge eines Studiums länger als drei Monate in Deutschland verbleiben, benötigen neben einem Visum eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ist in der Regel auf maximal zwei Jahre befristet und muss jährlich verlängert werden. Bei der jährlichen Verlängerung ist zudem ein Finanzierungsnachweis zu erbringen, wobei der benötigte Geldbetrag tatsächlich zur Verfügung stehen muss. Weiterhin ist die Aufenthaltserlaubnis an das darin angegebene Studium gebunden, weshalb ein Wechsel des Studiengangs oder ein Studienabbruch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen kann. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums besteht für 18 Monate die Möglichkeit, eine passende Arbeitsstelle in Deutschland zu finden und für diese Zeit eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Mit dem TUDIAS Paperwork Service bereiteten wir Sie optimal auf Ihren Termin bei der Ausländerbehörde vor. Dabei stellen wir nicht nur sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einreichen, sondern unterstützen Sie auch vor Ort.
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Unterstützung bei der Kontoeröffnung
Für einen Studienaufenthalt in Deutschland benötigen internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten sowohl für die Beantragung des Visums als auch für die Studienbewerbung im Allgemeinen einen sogenannten Finanzierungsnachweis. Damit bescheinigen Sie, dass Sie über die erforderlichen Mittel zur Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes und Studiums in Deutschland verfügen.
In den meisten Fällen erfolgt der Finanzierungsnachweis anhand eines Sperrkontos — ein spezielles Bankkonto, auf das Sie den für die Deckung der Lebenshaltungskosten in Deutschland erforderlichen Geldbetrag einzahlen. In der Regel erhalten Sie daraufhin bis zu Ihrer Ankunft in Deutschland keinen und auch während des Studiums lediglich einen begrenzten Zugriff auf das Konto. Ein entsprechendes Sperrkonto richten Sie sowohl vor Ort bei der Deutschen Bank oder der Ostsächsischen Sparkasse als auch bei einer Onlinebank (Coracle, Expatrio oder Fintiba) ein.
Im Rahmen des TUDIAS Paperwork Service unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Kontoeröffnung.
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Unterstützung bei der Antragstellung
Mit dem TUDIAS Paperwork Service stellen Sie sicher, dass Sie alle für Ihren Studienaufenthalt in Deutschland erforderlichen Anträge fristgerecht und inhaltlich korrekt bei den entsprechenden Behörden und Ämtern einreichen.

Kyra Sollfrank & Shivani Godse
TUDIAS Relocation Service
Tel.: +49 (0) 351 / 40 470 – 242
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