Sie können schon bestandene Prüfungsteile „schriftlich“ und „mündlich“ nur als Ganzes anrechnen lassen – also beispielsweise nicht nur einen Teil der schriftlichen Prüfung. Die bestandene Prüfungsleistung darf höchstens ein Kalenderjahr vor dem Prüfungsdatum liegen und muss in genau dem gleichen Prüfungsformat erbracht worden sein, wie die Nachprüfung (also beispielsweise nur B1 zu B1 und nicht B1-Leistungen aus einer DTZ-Prüfung für eine normale B1-Prüfung). Bei skalierten Prüfungen (z.B. B1-B2 Pflege oder B2-C1 Medizin) ist eine Anrechnung nicht möglich.
Um die Anrechnung kostenfrei vornehmen zu lassen, benötigen wir Ihre Teilnehmer-Nummer des bestandenen Prüfungsteils. Bitte bringen Sie uns den Ergebnisbogen zum Kopieren mit, damit wir eventuelle Rückfragen von telc beantworten können und damit auch Schreibfehler ausgeschlossen sind. Diese Information muss uns am Prüfungstag vorliegen, sonst können wir eine kostenfreie Bearbeitung nicht gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am 20.09.2024 von Philipp Seibt (pdir GmbH).